Hilfsmittel auf Rezept
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Hilfsmittel mit Rezept – Möglichkeit zur Kostenerstattung durch Ihre Krankenkasse

Viele Menschen, die einen Rollator, Rollstuhl oder ein anderes Reha-Produkt benötigen, wissen nicht, dass ihre gesetzliche Krankenkasse unter Umständen einen Teil der Kosten erstatten kann. Bei Nova Mobila finden Sie unter anderem Produkte, die im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes gelistet sind.

Wichtiger Hinweis zur Abrechnung

Nova Mobila rechnet Kassenrezepte nicht direkt mit Ihrer Kranken- oder Pflegekasse ab. Der damit verbundene Verwaltungsaufwand würde unsere internen Kosten zwangsläufig steigern – und wir könnten Ihnen unsere Produkte nicht mehr zu den gewohnt günstigen Konditionen anbieten.

Sie haben jedoch die Möglichkeit, die Rechnung für Ihr gekauftes Produkt zusammen mit Ihrem Rezept direkt bei Ihrer Kranken- oder Pflegekasse einzureichen und so eine Erstattung zu beantragen. Obwohl Nova Mobila häufig günstiger ist als Apotheken oder stationäre Sanitätshäuser, können wir eine Kostenübernahme durch Ihre Kasse nicht garantieren. Wir bitten Sie daher, dies vor der Bestellung mit Ihrer Kasse zu klären – und weisen Sie gerne darauf hin, dass Sie bei der Gelegenheit auch auf die Kostenersparnis durch Ihre Bestellung bei Nova Mobila hinweisen können.

Was bedeutet „Hilfsmittel mit Rezept"?

Rollatoren und Rollstühle zählen zu den ärztlich verordneten Hilfsmitteln. Je nach Kasse und Verordnung kann ein Teil des Kaufpreises erstattet werden – die versicherte Person leistet dabei in der Regel eine gesetzlich geregelte Zuzahlung. Zuzahlungsbefreiungen gelten unter anderem für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie für Versicherte, die ihre individuelle Belastungsgrenze bereits erreicht haben.

Welche Produkte kommen für eine Erstattung infrage?

Alle in dieser Kategorie gelisteten Produkte verfügen über eine Hilfsmittelnummer und sind im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes registriert. Dazu gehören unter anderem:

  • Rollatoren (Standard, Leichtgewicht, Outdoor, Rollstuhl-Kombination)
  • Manuelle und elektrische Rollstühle
  • Gehhilfen und Gehstöcke
  • Badehilfen und Alltagshilfen mit Hilfsmittelnummer

So gehen Sie vor – in 4 Schritten

  1. Arzttermin vereinbaren – Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt oder Facharzt über Ihren Bedarf und lassen Sie sich eine ärztliche Verordnung ausstellen, die idealerweise die Hilfsmittelverzeichnisnummer des gewünschten Produkts enthält.
  2. Krankenkasse vorab anfragen – Klären Sie vor der Bestellung mit Ihrer Kasse, ob und in welcher Höhe eine Erstattung möglich ist. Weisen Sie dabei gerne auf den günstigen Preis bei Nova Mobila hin.
  3. Produkt auswählen und bestellen – Wählen Sie aus unserem Sortiment das passende Modell. Unsere Fachberater unterstützen Sie bei Bedarf auch telefonisch. Wir liefern Ihr Hilfsmittel direkt zu Ihnen nach Hause.
  4. Rechnung einreichen – Reichen Sie die Rechnung zusammen mit Ihrem Rezept bei Ihrer Kranken- oder Pflegekasse ein, um die Erstattung zu beantragen.

Wunschmodell statt Kassenmodell – mit geringer Aufzahlung

Die Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kosten für ein Standardmodell. Wer sich für ein komfortableres Modell mit zusätzlichen Funktionen entscheidet, kann die Differenz selbst tragen. In vielen Fällen ist der Aufpreis für ein hochwertiges Modell mit besserem Gewicht, erweiterter Ausstattung oder ansprechenderem Design überschaubar – und lohnt sich für den täglichen Einsatz.

Bitte beachten Sie: Damit die Krankenkasse ein höherwertiges Modell genehmigt, sollte Ihr Arzt den besonderen Bedarf ausdrücklich auf der Verordnung vermerken – etwa bei Leichtgewichtanforderungen aufgrund von Muskelerkrankungen oder bei speziellen Modellen für schwere Krankheitsbilder.

Häufige Fragen

Wird ein Indoor-Rollator von der Krankenkasse erstattet?

Wohnraumrollatoren sind in der Regel nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelistet und werden daher von den gesetzlichen Krankenkassen üblicherweise nicht erstattet. Für den Innenbereich empfehlen wir unsere speziell konzipierten Indoor-Rollatoren, die auch ohne Kassenleistung zu einem attraktiven Preis erhältlich sind.

Bekomme ich auch einen elektrischen Rollstuhl erstattet?

Unter bestimmten Voraussetzungen können gesetzliche Krankenkassen auch die Kosten für einen Elektrorollstuhl erstatten. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung, aus der hervorgeht, warum ein manueller Rollstuhl nicht ausreicht. Klären Sie dies bitte vorab mit Ihrer Kasse. Wir beraten Sie gerne telefonisch zu den Möglichkeiten.

Was tue ich, wenn mein Antrag abgelehnt wird?

Eine Ablehnung ist kein endgültiger Bescheid. Sie haben das Recht, innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen.

Persönliche Beratung – wir helfen Ihnen weiter

Sie haben Fragen zur Auswahl des passenden Modells oder zum Erstattungsprozess? Unser Fachberatungsteam steht Ihnen von Montag bis Freitag telefonisch zur Verfügung. Wir begleiten Sie vom ersten Gespräch bis zur Lieferung – kompetent, persönlich und ohne Aufpreis.

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