- 1
- 2
Rollator auf Rezept – Möglichkeit zur Kostenerstattung durch Ihre Krankenkasse
Viele Menschen, die einen Rollator benötigen, wissen nicht, dass ihre gesetzliche Krankenkasse unter Umständen einen Teil der Kosten erstatten kann. Bei Nova Mobila finden Sie Rollatoren, die im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes gelistet sind - und damit grundsätzlich erstattungsfähig sein können.
Wichtiger Hinweis zur Abrechnung
Nova Mobila rechnet Kassenrezepte nicht direkt mit Ihrer Kranken- oder Pflegekasse ab. Der damit verbundene Verwaltungsaufwand würde unsere internen Kosten zwangsläufig steigern – und wir könnten Ihnen unsere Rollatoren nicht mehr zu den gewohnt günstigen Konditionen anbieten.
Sie haben jedoch die Möglichkeit, die Rechnung für Ihren gekauften Rollator zusammen mit Ihrem Rezept direkt bei Ihrer Kranken- oder Pflegekasse einzureichen und so eine Erstattung zu beantragen. Obwohl Nova Mobila häufig günstiger ist als Apotheken oder stationäre Sanitätshäuser, können wir eine Kostenübernahme durch Ihre Kasse nicht garantieren. Wir bitten Sie daher, dies vor der Bestellung mit Ihrer Kasse zu klären – und empfehlen Ihnen, bei dieser Gelegenheit auch auf die Kostenersparnis durch Ihre Bestellung bei Nova Mobila hinzuweisen.
Welche Rollatoren kommen für eine Erstattung infrage?
Erstattungsfähig sind grundsätzlich Rollatoren mit einer gültigen Hilfsmittelnummer, die im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes registriert sind. Bei Nova Mobila finden Sie unter anderem:
- Standard-Rollatoren – zuverlässige Alltagsbegleiter für drinnen und draußen
- Leichtgewicht-Rollatoren – besonders geeignet bei eingeschränkter Armkraft oder häufigem Transport
- Outdoor-Rollatoren – für unebenes Gelände und anspruchsvolle Untergründe
- Rollator-Rollstuhl-Kombinationen – für erhöhten Mobilitätsbedarf
Bitte beachten: Wohnraumrollatoren (Indoor-Rollatoren) sind in der Regel nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelistet und werden von gesetzlichen Krankenkassen üblicherweise nicht erstattet. Für den Innenbereich bieten wir jedoch speziell konzipierte Indoor-Rollatoren zu attraktiven Preisen an.
So gehen Sie vor – in 4 Schritten
- Arzttermin vereinbaren – Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt oder Facharzt über Ihren Bedarf und lassen Sie sich eine ärztliche Verordnung ausstellen. Ideal ist, wenn die Hilfsmittelverzeichnisnummer des gewünschten Rollators bereits auf der Verordnung vermerkt ist.
- Krankenkasse vorab anfragen – Klären Sie vor der Bestellung mit Ihrer Kasse, ob und in welcher Höhe eine Erstattung möglich ist. Weisen Sie dabei gerne auf den günstigen Preis bei Nova Mobila hin.
- Rollator auswählen und bestellen – Wählen Sie aus unserem Sortiment das passende Modell. Unsere Fachberater helfen Ihnen bei Bedarf telefonisch weiter. Wir liefern Ihren Rollator direkt zu Ihnen nach Hause.
- Rechnung einreichen – Reichen Sie die Rechnung zusammen mit Ihrem Rezept bei Ihrer Kranken- oder Pflegekasse ein, um die Erstattung zu beantragen.
Wunschmodell statt Kassenmodell – mit geringer Aufzahlung
Die Krankenkasse erstattet in der Regel die Kosten für ein Standardmodell. Wer sich für einen komfortableren Rollator mit zusätzlichen Funktionen entscheidet – etwa geringerem Gewicht, besserem Faltmechanismus oder ansprechenderem Design – kann die Differenz selbst tragen. In vielen Fällen ist dieser Aufpreis überschaubar und lohnt sich für den täglichen Einsatz.
Soll Ihr Arzt einen besonderen Bedarf – z. B. einen Leichtgewicht-Rollator aufgrund einer Muskelerkrankung – auf der Verordnung vermerken, erhöht das die Chance auf eine höhere Erstattung durch die Kasse.
Häufige Fragen zum Rollator auf Rezept
Bekomme ich einen Leichtgewicht-Rollator auf Rezept?
Ja, sofern ein medizinischer Bedarf vorliegt und Ihr Arzt diesen auf der Verordnung begründet – etwa bei eingeschränkter Muskelkraft oder der Notwendigkeit häufigen Transports. Klären Sie die Erstattung vorab mit Ihrer Kasse.
Wird ein Indoor-Rollator von der Krankenkasse erstattet?
In der Regel nicht. Wohnraumrollatoren sind meist nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelistet. Unsere Indoor-Rollatoren sind jedoch auch ohne Kassenleistung zu einem attraktiven Preis erhältlich.
Was tue ich, wenn mein Erstattungsantrag abgelehnt wird?
Eine Ablehnung ist kein endgültiger Bescheid. Sie haben das Recht, innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen.
Persönliche Beratung – wir helfen Ihnen weiter
Sie haben Fragen zur Auswahl des richtigen Rollators oder zum Erstattungsprozess? Unser Fachberatungsteam steht Ihnen von Montag bis Freitag telefonisch zur Verfügung – kompetent, persönlich und ohne Aufpreis.
