Rollstuhl auf Rezept – Kostenerstattung durch Ihre Krankenkasse beantragen
Wer auf einen Rollstuhl angewiesen ist, muss die Kosten nicht zwingend alleine tragen. Gesetzliche Krankenkassen erstatten unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil des Kaufpreises. Bei Nova Mobila finden Sie manuelle und elektrische Rollstühle mit gültiger Hilfsmittelnummer – gelistet im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes und damit grundsätzlich erstattungsfähig.
Direkte Kassenabrechnung nicht möglich – so funktioniert es bei uns
Eine direkte Abrechnung Ihres Kassenrezepts mit der Kranken- oder Pflegekasse bieten wir bei Nova Mobila nicht an. Der damit verbundene bürokratische Aufwand würde unsere Betriebskosten erhöhen – und wir könnten unsere Rollstühle nicht mehr zu den gewohnt fairen Preisen anbieten.
Stattdessen kaufen Sie Ihren Rollstuhl ganz unkompliziert bei uns und reichen anschließend die Rechnung gemeinsam mit Ihrem Rezept bei Ihrer Kranken- oder Pflegekasse ein. Da unsere Preise häufig unter denen von Apotheken oder stationären Sanitätshäusern liegen, lohnt sich dieser Weg oft besonders. Eine Garantie für die Kostenübernahme können wir jedoch nicht aussprechen – bitte klären Sie dies vor Ihrer Bestellung direkt mit Ihrer Kasse und weisen Sie dabei gerne auf den günstigen Einkaufspreis bei Nova Mobila hin.
Welche Rollstühle sind erstattungsfähig?
Grundvoraussetzung für eine Erstattung ist eine gültige Hilfsmittelnummer sowie die Listung im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes. In unserem Sortiment finden Sie folgende erstattungsfähige Rollstuhltypen:
- Manuelle Rollstühle – zuverlässig und vielseitig einsetzbar, für drinnen und draußen
- Leichtgewicht-Rollstühle – ideal bei eingeschränkter Armkraft oder wenn der Rollstuhl regelmäßig transportiert werden muss
- Elektrorollstühle – geeignet für Personen, die einen manuellen Rollstuhl nicht eigenständig bedienen können
- Faltrollstühle – kompakt, platzsparend und perfekt für unterwegs
In 4 Schritten zum Rollstuhl mit Kassenerstattung
- Verordnung ausstellen lassen – Lassen Sie sich von Ihrem Haus- oder Facharzt eine ärztliche Verordnung ausstellen. Hilfreich ist, wenn die Hilfsmittelverzeichnisnummer des gewünschten Modells direkt auf dem Rezept vermerkt wird.
- Erstattung vorab klären – Fragen Sie Ihre Krankenkasse, ob und in welcher Höhe eine Erstattung für Ihr gewünschtes Modell möglich ist. Weisen Sie dabei auf den attraktiven Preis bei Nova Mobila hin.
- Modell wählen und bestellen – Suchen Sie sich Ihren passenden Rollstuhl aus unserem Sortiment aus. Bei Fragen stehen Ihnen unsere Fachberater telefonisch zur Seite. Die Lieferung erfolgt bequem zu Ihnen nach Hause.
- Rechnung bei der Kasse einreichen – Nach Erhalt Ihres Rollstuhls reichen Sie Rechnung und Rezept bei Ihrer Kranken- oder Pflegekasse ein und beantragen die Erstattung.
Mehr Komfort mit geringer Aufzahlung
Krankenkassen erstatten in der Regel den Preis eines Standardmodells. Entscheiden Sie sich für ein höherwertiges Modell – beispielsweise mit verbessertem Sitzkomfort, geringerem Eigengewicht oder besonderer Ausstattung – tragen Sie die Differenz selbst. Dieser Aufpreis ist oft gering und kann sich im täglichen Gebrauch schnell bezahlt machen.
Wichtig: Besteht ein medizinisch begründeter Mehrbedarf – etwa die Notwendigkeit eines Elektrorollstuhls aufgrund fehlender Armkraft – sollte Ihr Arzt dies ausdrücklich auf der Verordnung festhalten. Das erhöht die Aussicht auf eine vollständigere Erstattung durch die Kasse.
Häufige Fragen zum Rollstuhl auf Rezept
Kann ich einen Elektrorollstuhl über die Krankenkasse erstatten lassen?
Das ist möglich, wenn ein manueller Rollstuhl medizinisch nicht ausreicht und Ihr Arzt dies auf der Verordnung entsprechend begründet. Sprechen Sie vorab mit Ihrer Krankenkasse, um die Erstattungsmöglichkeiten zu prüfen. Wir beraten Sie gerne telefonisch.
Übernimmt die Kasse auch einen Leichtgewicht-Rollstuhl?
Eine Erstattung ist möglich, wenn Ihr Arzt den medizinischen Bedarf – z. B. eingeschränkte Muskelkraft oder die Notwendigkeit häufigen Transports – auf der Verordnung dokumentiert. Klären Sie die Kostenübernahme bitte im Vorfeld mit Ihrer Kasse.
Was kann ich tun, wenn die Krankenkasse die Erstattung ablehnt?
Eine Ablehnung ist nicht das letzte Wort. Als Versicherter haben Sie das Recht, binnen eines Monats schriftlich Widerspruch einzulegen.
Persönliche Beratung bei Nova Mobila
Sie sind unsicher, welcher Rollstuhl zu Ihnen passt, oder haben Fragen rund um die Erstattung? Unser Beratungsteam ist von Montag bis Freitag telefonisch für Sie erreichbar – und begleitet Sie von der Modellauswahl bis zur Lieferung, ohne zusätzliche Kosten.
